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Gesellschaftsrecht

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN:
  • Strukturierung der Gesellschaftsverwaltung, Organvorbehalte

                                                   

  • Verwaltung von Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen

 

  • Vorstände und Geschäftsführer

 

  • unabhängige Aufsichtsratsmitglieder

 

  • Implementation des russ. Corporate Governance Kodex 2014

 

  • Unternehmensgründung

 

  • Akkreditierung von Repräsentanzen und Filialen ausl. Gesellschaften

 

  • Kapitalerhöhung und -herabsetzung

 

  • Liquidationen und Insolvenzen

 

  • Streite gegen die Registrierungsbehörden

Herr RA Dr. Karimullin berät ab 1994 ausländische Investoren zu diversen Fragen des russischen Gesellschaftsrechts. Er hat auch jahrelang die gesellschaftsrechtliche Praxis von mehreren internationalen Anwaltskanzleien in Moskau geführt. Als Projektleiter unterstützte er ca. drei Dutzend russischer Tochtergesellschaften im Auftrag von deutschen und anderen internationalen Unternehmen. Ferner unterstützte er mehrere Mandanten bei Akkreditierung von Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften, einschliesslich Zweigniederlassungen eines japanischen PKW-Herstellers und eines deutschen Profilherstellers.

 

Abgesehen von der Beratungspraxis war er auch als das Mitglied des Aufsichtsrates eines sibirischen Flughafens für einen österreichischen Venturefonds und als der Generaldirektor eines JV (AO) für einen deutschen Mandanten tätig. Er hat mehrfach gesellschaftsrechtliche Vorträge in Russland, Deutschland, Österreich und Italien gehalten und mehrere  Publikationen im Aktien- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht.

 

Vgl. Rustem Karimullin, Was 2023 für Verkauf eines Anteils an einer russischen OOO wichtig ist, anwalt.de, 16.02.2023 (auf Deutsch).

2014 und 2015 wurde das russische Gesellschaftsrecht reformiert. Dazu vgl. unseren Newsletter.

Melden Sie sich bei uns

 

 

‹TEL.:

+ 7 925 22 22 559

‹EMAIL:

rustem@karimullin.com

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Letzte Projekte:

 

 

  • Beratung eines deutschen Unternehmens bei Organisation von jährlichen und ausserordentlichen Hauptversammlungen einer AO.

 

  • Erfolgreiche Verwaltungsbeschwerden gegen die Registrierungsbehörde (die Steuerbehörde) betr. Korrekturaufnahme in die Angaben des Unternehmensregisters (EGRJuL).

 

  • Beratung eines Bauunternehmens zu Dividendenausschüttung.

 

  • Unsterstützung einer italienischen Gesellschaft bei Gründung einer russischen Tochtergesellschaft zwecks Beteiligung im Skolkovo-Projekt (Bereich Raumforschung).

 

  • Unterstützung einer italienischen Gesellschaft zu Fragen der Anfechtung von Insichgeschäften und der Heranziehung zur Haftung der Geschäftsführer ihrer Tochtergesellschaft in Orjol.

 

  • Beratung einer italienischen Gesellschaft zu Umwandlung ihrer russischen Tochtergesellschaft (ZAO) in eine OOO und Führung ihres Aktionärsregisters.

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