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Joint Ventures

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN:

 

  • Joint Venture-Verträge, Aktionär- und Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders Agreements)

 

  • Gründung einer Joint Venture-Gesellschaft in Russland und im Ausland - England, Österreich, Zypern, usw.

 

  • JV-Strukturierung

 

  • Vertretung bei Verhandungen über die Projektbedingungen einer Joint Venture - Memorandum of Understanding, Letter of Intent oder Term Sheet

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  • Rechtliche oder Compliance Due Diligence einer JV-Zielgesellschaft oder eines Geschäftspartners 

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  • Optionsvereinbarungen - Call Option und Put Option nach russischem Recht

  • die mit JV verbundenen Verträge - über Lieferung, Lizenzen, usw.

 

  • JV-Kartellanzeige - Abstimmung eines JV-Vertragsentwurfs mit der russ. Kartellbehörde FAS

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  • Schutz gegen Asset-Stripping durch einen bösgläubigen Partner

 

  • effektive Durchsetzung eines Ansprcuhs auf Dividendenausschüttung gegen die JV-Gesellschaft

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  • effektive Durchsetzung eines Anspruchs auf Auskunft gegen die JV-Gesellschaft

  • reibungslose Beendigung von JVs und Deadlock-Situationen

 

  • Vertretung durch erfahrene deutsch- und englischsprachige russische Prozessanwälte in Rechtsstreitigkeiten gegen die Mitgesellschafter bzw. die JV-Gesellschaft vor russischen Schieds- und Staatsgerichten - u.a. über Dividenden, Auskunft oder Schadenersatz

 

 

Herr RA Dr. Karimullin ist einer der führenden russischen Rechtsexperten im Bereich Strukturierung und Gründung von Gemeinschaftsunternehmen.

 

Der erfahrene Transaktionsanwalt betreute ausländische Mandanten bei Errichtung von über 15 Joint Ventures, u.a. nebst Einsetzung von Projektgesellschaften in Russland, Österreich, Zypern und Luxemburg.

Die Regionen, in denen diese Joint Ventures tätig sind, schliessen die Stadt und das Gebiet Moskau, St. Petersburg, Republik Tatarstan, die Gebiete Kaluga, Nizhnij Novgorod, Rjasan, Smolensk, Tjumen und Kostroma ein.

 

Wir arbeiten in allen Stufen der Projektentwicklung, sowohl bei Verhandlungen, wie auch bei praktischer Projektumsetzung.

 

Vor kurzem vertreten wir z.B. Interessen eines deutschen Aktionärs in einem Joint Venture (AO) und unterstützen ihn rechtlich bei der Organisation von Hauptversammlungen.

 

 

Unsere JV-Projekte:

 

 

  • Rechtliche Unterstützung eines deutschen Herstellers von Eisenbahnbestandteilen bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in Moskau.

 

  • Beratung eines deutschen Eingineering-Unternehmens zu Strukturierung und Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in Tjumen, Erstellung eines LoI, einer Vertrauligkeits- und einer Lizenzvereinbarung.

  • Abstimmung einer Gesellschaftervereinbarung und anderer Unterlagen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens mit einem St. Petersburger Traktorenwerk für einen italienischen Hersteller der Agrartechnik.

 

  • Rechtliche Unterstützung eines deutschen Herstellers von Autokomponenten bei der Gründung eines Joint Ventures in Togliatti (Region Samara), einschl. Gründung einer JV-Holdinggesellschaft in Österreich.

 

  • Rechtliche Unterstützung eines deutschen Autositzproduzenten bei der Gründung eines Joint Venture in Elabuga (Tatarstan), Legal und Compliance Due Diligence.

 

  • Beratung zu Strukturierung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich der Herstellung von Baumaschinen (Region Rjasan) und Erstellung der dazu gehörigen Unterlagen.

 

  • Beratung eines italienischen Herstellers von Einsenbahnschwellen betr. Verwaltung eines Joint Ventures in Moskau, Organisation von Hauptversammlungen und Direktorenratssitzungen.

 

  • Beratung eines bekannten deutschen Autoproduzenten zu Führung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Republik Tatarstan.

 

  • Projektleitung betreffend Gründung eines Joint Ventures durch Kapitalerhöhung in der Region Kaluga im Auftrag eines italienischen Keramiktafelherstellers, Abstimmung einer Gesellschaftervereinbarung, von Gesellschafterdarlehen, usw.

 

  • Unterstüztung eines Berliner Unternehmens bei Gründung einer Joint Venture-Entsorgungsgesellschaft mit Munizipalunternehmen in Dserzhinsk, Region Nizhnij Novgorod.

 

  • Rechtliche Unterstützung eines österreichischen Rohrproduzenten zu Gründung eines JVs mit einem Moskauer munizipalen Unternehmen in der Region Smolensk.

 

  • Rechtliche Unterstützung einer Energieholdinggesellschaft bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Region Moskau, Beratung zu JI-Projekten (Art. 6 des Kyoto-Protocols).

 

  • Rechtliche Unterstützung eines deutschen Warnlichtsignalproduzenten bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Region Moskau.

  • Rechtliche Unterstützung der deutschen Gesellshaft SGL Carbon zu Fragen der Auflösung einer Joint Venture in der Region Rostov, Vertretung in einer vorgerichtlichen Streitigkeit über ausstehende Dividende gegen den russischen Mitgesellschafter.

  • Vertretung einer bekannten deutschen Brauerei in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit aus einer Investition in ein Bierrestaurant (JV) in St. Petersburg

 

Unsere Publikationen im Bereich Joint Ventures:

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Melden Sie sich bei uns

 

 

‹TEL.:

+ 7 925 22 22 559

‹EMAIL:

rustem@karimullin.com

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